- Darstellungsdienst 9
- Downloaddienst 1
- Web Map Service (WMS) 9
- Web Map Tile Service (WMTS)
- Web Feature Service (WFS) 1
- Web Coverage Service (WCS)
- pre-defined Atom
- inspireidentifiziert 6
- Analoge Produkte ausblenden 11
- geldleistungsfrei 9
- ohne Authentifizierung 6
- freie Nutzung - Open Data 5
- Gauss-Krüger Zone 4 9
- WGS84 (geogr. 2D) 9
- WGS84 (Web Mercator) 9
- ETRS89 (geogr. 2D) 9
- ETRS89 UTM 32N 9
- ETRS89 UTM 33N 9
Kurzbeschreibung:
Landschaftsprägende Denkmäler sind solche Bau- und Bodendenkmäler oder Ensembles, deren optische und/oder funktionale Wirkung in einen größeren, als Landschaft zu beschreibenden Raum hinausgeht. Damit ist ihre Umgebung für ihr Erscheinungsbild, Wesen und Wirkung von hoher Bedeutung. Besonders landschaftsprägende Denkmäler zeichnen sich darüber hinaus durch eine hohe landesgeschichtliche Bedeutung und eine besondere topographische Lage aus. Sie prägen ihre Umgebung hochgradig und weisen ein weites Sichtfeld sowie wichtige bewusst angelegte und/oder gewachsene Blickbeziehungen auf. Die Einordnung als besonders landschaftsprägendes Bau- oder Bodendenkmal ist nur im Zusammenhang mit der Errichtung von Windenergieanlagen relevant, denn in ihrer Nähe bedarf es einer denkmalrechtlichen Erlaubnis hierfür (Art. 6 Abs. 5 bzw. Art. 7 Abs. 4 Satz 3 und 4 BayDSchG). Die Zusammenstellung der besonders landschaftsprägenden Denkmäler ist für eine Fortschreibung offen, bei entsprechenden Vorhaben ist daher jeweils der tagesaktuelle Stand abzufragen.
Anbieter:
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Kurzbeschreibung:
INSPIRE-Schutzgebiete, die als bekannte Bau- und Bodendenkmäler sowie Ensembles nach Art. 2 BayDSchG in die Denkmalliste eingetragen sind.
Anbieter:
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Kurzbeschreibung:
Sitze des Landesamtes für Denkmalpflege und dessen Dienststellen, Sitze des Bauarchivs sowie der Landesstelle für die Nichtstaatlichen Museen in Bayern.
Anbieter:
Bayerische Staatsregierung
Darstellungsdienste
Kurzbeschreibung:
Kartierung der bekannten Bodendenkmäler nach Art.1 Abs.4 u. Art.2 BayDSchG (Denkmalliste). Die Zahl der tatsächlich vorhandenen Bodendenkmäler kann höher sein. Die Denkmaleigenschaft hängt nicht von der Kartierung und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art.1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art.7 BayDSchG notwendig.
Anbieter:
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Kurzbeschreibung:
Kartierung der bekannten Baudenkmäler nach Art.1 Abs.2 und Art.2 BayDSchG (Denkmalliste). Die Denkmaleigenschaft hängt nicht von der Kartierung und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art.1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art.6 BayDSchG notwendig.
Anbieter:
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Kurzbeschreibung:
Das Uraufnahmeblatt ist als gescanntes Rasterbild mit und ohne Georeferenzierung erhältlich. Bei den geroreferenzierten Dateien werden das Kartenbild und der Kartenrahmen in 2 Dateien abgegeben. Somit kann das Kartenbild blattschnittfrei zusammengesetzt werden. Es sind auch Bildmontagen aus mehreren Kartenblättern möglich. Eine analoge Abgabe als SW-Druck oder Farbreproduktion im Format DIN A3 oder im Format 58 cm x 58 cm (Originalgröße) ist ebenso möglich. Drucke sind in 150 dpi oder 300 dpi (Standard) erhältlich. Eine höhere Druckauflösung bei der Ausgabe steigert nicht die historische Druckqualität der Uraufnahme.
Anbieter:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Kurzbeschreibung:
Ensembles sind Mehrheiten von baulichen Anlagen nach Art.1 Abs.3 und Art.2 BayDSchG (Denkmalliste) deren Orts-, Platz- oder Straßenbild insgesamt erhaltungswürdig ist. Die Denkmaleigenschaft hängt nicht von der Kartierung und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art.1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art.6 und Art.7 BayDSchG notwendig.
Anbieter:
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Kurzbeschreibung:
Fachverwaltungsbehörden, die keinem der folgenden Bereiche zuzuordnen sind: Sozialdienst, Bildung, Gesundheit, Umweltschutz, öffentliche Ordnung und Sicherheit (z. B. Vermessungsverwaltung).
Anbieter:
Bayerische Staatsregierung

Kurzbeschreibung:
Technisches Potenzial aus Photovoltaik und Solarthermie (nur Warmwasserbereitung) auf Dachflächen je Gemeinde in Bayern. Für die Photovoltaik ist außerdem der Ausbaustand, sowie die Aufteilung des Gesamtpotenzials auf Nutzungskategorien der Gebäude, als auch der Anteil denkmalgeschützter Gebäude dargestellt.
Anbieter:
Bayerisches Landesamt für Umwelt

Kurzbeschreibung:
Technisches Potenzial aus Photovoltaik und Solarthermie (nur Warmwasserbereitung) auf Dachflächen je Regierungsbezirk in Bayern. Für die Photovoltaik ist außerdem der Ausbaustand, sowie die Aufteilung des Gesamtpotenzials auf Nutzungskategorien der Gebäude, als auch der Anteil denkmalgeschützter Gebäude dargestellt.
Anbieter:
Bayerisches Landesamt für Umwelt
