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Kurzbeschreibung:
Amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete werden auf Grundlage der Hochwassergefahrenflächen für ein 100-jährliches Hochwasser per Rechtsverordnung festgesetzt. Die im Wasserhaushaltsgesetz und in der Überschwemmungsgebietsverordnung enthaltenen Auflagen müssen eingehalten werden.
Anbieter:
Bayerisches Landesamt für Umwelt

Kurzbeschreibung:
Vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete werden auf Grundlage der Hochwassergefahrenflächen für ein 100-jährliches Hochwasser ermittelt und von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde bekannt gemacht. Ab dem Zeitpunkt der offiziellen Bekanntmachung gelten die im Gesetz enthaltenen Einschränkungen zunächst vorläufig - solange bis dieses Gebiet amtlich festgesetzt wurde. Für den Zeitpunkt zwischen vorläufiger Sicherung und Festsetzung gilt in der Regel eine Frist von fünf Jahren.
Anbieter:
Bayerisches Landesamt für Umwelt

Kurzbeschreibung:
Diese Gebiete sind durch den Einfluss von Wasser geprägt und werden anhand der Moore, Auen, Gleye und Kolluvien abgegrenzt. Sie kennzeichnen den natürlichen Einflussbereich des Wassers, in dem es zu Überschwemmungen und Überspülungen kommen kann. Nutzungen können hier beeinträchtigt werden durch: über die Ufer tretende Flüsse und Bäche, zeitweise hohen Wasserabfluss in sonst trockenen Tälern oder zeitweise hoch anstehendes Grundwasser. Im Unterschied zu amtlich festgesetzten oder für die Festsetzung vorgesehenen Überschwemmungsgebieten kann bei diesen Flächen nicht angegeben werden, wie wahrscheinlich Überschwemmungen sind. Die Flächen können je nach örtlicher Situation ein häufiges oder auch ein extremes Hochwasserereignis abdecken. An kleineren Gewässern, an denen keine Überschwemmungsgebiete oder Hochwassergefahrenflächen vorliegen kann die Darstellung der wassersensiblen Bereiche Hinweise auf mögliche Überschwemmungen und hohe Grundwasserstände geben und somit zu Abschätzung der Hochwassergefahr herangezogen werden. Die wassersensiblen Bereiche werden auf der Grundlage der Übersichtsbodenkarte im Maßstab 1 : 25 000 erarbeitet. Diese Karten enthalten keine Grundstücksgrenzen. Die Betroffenheit einzelner Grundstücke kann deshalb nicht abgelesen werden. Die Darstellung der wassersensiblen Bereiche erfolgt in einem Maßstabsbereich von ca. 1 : 9 000 bis 1: 750 000.
Anbieter:
Bayerisches Landesamt für Umwelt

Kurzbeschreibung:
Der Brückenstatus gibt Auskunft darüber, ob eine Brücke bei einem häufigen Hochwasser beeinträchtigt oder passierbar ist. Die Darstellung des Brückenstatus erfolgt über fünf Klassen. „Nicht eingestaut“ bedeutet, dass das Wasser ungehindert unter der Brücke durchfließen kann und die Brücke trotz Hochwasser passierbar bleibt. „Eingestaut“ bedeutet, dass das Wasser nicht mehr ungehindert unter der Brücke durchfließen kann und sich aufstaut. Die Brücke ist bei Hochwasser möglicherweise nicht mehr zugänglich bzw. passierbar. „Eingestaut/überströmt“ bedeutet, dass das Wasser nicht mehr ungehindert unter der Brücke durchfließen kann und sich aufstaut. Eine Überströmung des Bauwerkes ist möglich. Somit ist die Brücke möglicherweise nicht mehr zugänglich bzw. passierbar. „Überströmt“ bedeutet, dass die abgebildete Brücke sich bei Hochwasser unterhalb des Wasserspiegels befindet. Die Brücke ist nicht mehr passierbar. „Unbekannt“ bedeutet, dass sich an dieser Stelle eine Brücke befindet aber keine Informationen bezüglich der Situation bei Hochwasser vorliegen.
Anbieter:
Bayerisches Landesamt für Umwelt

Kurzbeschreibung:
Geschützte Gebiete für HQ100 sind Bereiche, die hinter Hochwasserschutzeinrichtungen (z. B. Deichen) liegen. Die Schutzeinrichtungen sind hier auf ein 100-jährliches Hochwasser (HQ100) ausgerichtet. Die dahinter liegenden geschützten Gebiete können in seltenen Fällen auch bei einem HQ100 überflutet werden – etwa wenn ein Deich bricht, weil er dem Wasserdruck nicht mehr Stand hält oder wenn sich bei einem lang anhaltenden Hochwasser der Grundwasserspiegel hinter dem Deich erhöht. Die geschützten Gebiete sollen auf dieses Risiko hinweisen. Es ist zu beachten, dass sich in der Realität, abhängig davon an welcher Stelle eine Schutzeinrichtung versagt (z. B. ein Deich bricht), auch Wassertiefen einstellen können, die von der Darstellung abweichen.
Anbieter:
Bayerisches Landesamt für Umwelt

Kurzbeschreibung:
Vorläufig gesicherte Gebiete zur HW-Entlastung/-Rückhaltung, sind Gebiete die für den Bau von Flutpoldern vorgesehen sind. Flutpolder sind spezielle von Deichen umgebene Rückhalteräume mit geringen Schadenpotenzialen. In einen Flutpolder wird bei sehr großen Hochwasserereignissen gezielt Wasser eingeleitet, dort zurückgehalten und nach Ablaufen des Hochwassers wieder abgegeben. So wird die Spitze des Hochwasserabflusses unterhalb des Flutpolders reduziert. Damit die Rückhalteflächen bei Bedarf geflutet werden können, müssen sie nahe am Fluss liegen. Häufig handelt es sich dabei um ehemalige oder noch bestehende Überschwemmungsgebiete, die früher auch schon bei kleinen Hochwasserereignissen überschwemmt waren.
Anbieter:
Bayerisches Landesamt für Umwelt

Kurzbeschreibung:
Der Brückenstatus gibt Auskunft darüber, ob eine Brücke einem 100-jährlichen Hochwasser (HQ100) beeinträchtigt und eventuell nicht mehr passierbar ist. Die Darstellung des Brückenstatus erfolgt über fünf Klassen. „Nicht eingestaut“ bedeutet, dass das Wasser ungehindert unter der Brücke durchfließen kann und die Brücke trotz Hochwasser passierbar bleibt. „Eingestaut“ bedeutet, dass das Wasser nicht mehr ungehindert unter der Brücke durchfließen kann und sich aufstaut. Die Brücke ist bei Hochwasser möglicherweise nicht mehr zugänglich bzw. passierbar. „Eingestaut/überströmt“ bedeutet, dass das Wasser nicht mehr ungehindert unter der Brücke durchfließen kann und sich aufstaut. Eine Überströmung des Bauwerkes ist möglich. Somit ist die Brücke möglicherweise nicht mehr zugänglich bzw. passierbar. „Überströmt“ bedeutet, dass die abgebildete Brücke sich bei Hochwasser unterhalb des Wasserspiegels befindet. Die Brücke ist nicht mehr passierbar. „Unbekannt“ bedeutet, dass sich an dieser Stelle eine Brücke befindet aber keine Informationen bezüglich der Situation bei Hochwasser vorliegen.
Anbieter:
Bayerisches Landesamt für Umwelt
