Benutzerhinweise

Gemäß gesetzlicher Regelung in Art. 10a Abs. 2 BayGrStG wurde der BayernAtlas-Grundsteuer bis zum 30. November 2023 für die Erstellung der Grundsteuererklärung bereitgestellt und zum 1. Dezember 2023 abgeschaltet.

Sollten Sie Informationen zu Ihrem Grund- oder Flurstück benötigen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Grundbuchamt oder Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Dort können Sie kostenpflichtig einen tagesaktuellen Flurstücks- oder Bestandsnachweis erwerben, bis zum 31. Dezember 2023 auch noch einen stichtagsbezogenen Nachweis für die Grundsteuererklärung.

Der BayernAtlas und der neue BayernAtlas Beta stehen Ihnen natürlich weiter zur Verfügung - ohne spezielle Informationen für die Grundsteuererklärung.