Kurzbeschreibung:
Zu den ALKIS®-Verwaltungsgrenzen (Gebietskörperschaftsgrenzen) gehören die Gebietseinheiten Bayern, Regierungsbezirke, Landkreise und kreisfreie Städte, Gemeinden und Gemarkungen. Die kommunalen Grenzen werden grundsätzlich nur in solche Flurstücksgrenzen gelegt, die durch eine besondere Grenzeinrichtung (Abmarkung, Zaun, Grenzgraben u. ä.) oder durch die Art der Flurstücksnutzung dauerhaft augenfällig gekennzeichnet sind. Die Genauigkeit der Verwaltungsgrenzen in der Karte richtet sich nach dem verwendeten Aufnahmeverfahren.
Verwendungszweck:
Die Gebietsköperschaftsflächen können bei allen Darstellungen, Übersichten, Auswertungen und Planungen verwendet werden, die sich auf den Bereich einer Gebietskörperschaft beziehen. Nutzer sind insbesondere die Verwaltungseinheiten und die ihnen unterstehenden oder von Ihnen beauftragten Organisationen selbst, sowie alle Stellen, die sich in ihren Wirkungs- und Aufgabenbereich an den Grenzen der Verwaltungseinheiten orientieren.