Kurzbeschreibung:
Der Alpenplan regelt im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) mit den Zonen A, B und C die Erschließung der bayerischen Alpen mit Verkehrsvorhaben, wie Seilbahnen und Liften, soweit sie dem öffentlichen Verkehr dienen, Ski-, Grasski- und Skibob-Abfahrten, Rodel- und Sommerrutschbahnen, öffentlichen Straßen, Privat-Straßen und Privatwegen (mit Ausnahme von Wanderwegen) sowie Flugplätzen (vgl. 2.3.3 bis 2.3.6 LEP). Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Veröffentlichung im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 16 vom 30.08.2013 (Blatt 2 und 3) und Nr. 23 vom 03.12.2019 (Blatt 1) im Maßstab 1:100.000.