Kurzbeschreibung:
Bei der Planung, Genehmigung und Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) ist neben anderen militärischen Belangen auch die Minimum Vectoring Altitude zu berücksichtigen (MVA: Die minimale Vectoring-Höhe (MVA) ist die niedrigste Höhe, ausgedrückt in Fuß AMSL (Above Mean Sea Level (MSL)), für die ein Radarlotse während der Vectoring-/Direktroutenfreigabe Flughöhenfreigaben erteilen kann.). Über den bayerischen und baden-württembergischen Militärflughäfen existieren Zonen (ausgewiesen im militärischen Luftfahrthandbuch (https://www.milais.org/publications.php)), in denen diese Höhenbereiche ausgewiesen werden, die bei der Errichtung von WEA nicht überschritten werden dürfen.