Kurzbeschreibung:
Die hydrogeologische Raumgliederung liefert eine Abgrenzung von Gebieten mit gleichen oder sehr ähnlichen hydrogeologischen Eigenschaften, wobei diese Gebiete mit abnehmendem Detaillierungsgrad Hydrogeologische Teilräume, Hydrogeologische Räume und Hydrogeologische Großräume umfassen. Dabei setzt sich die jeweils übergeordnete Ebene vollständig aus einer oder mehreren Einheiten der darunter liegenden Ebene zusammen.
Die hydrogeologischen Großräume, Räume und Teilräume wurden im Rahmen der Erstellung der Hydrogeologischen Übersichtskarte von Deutschland im Maßstab 1:200.000 (HÜK200) aus den Hydrogeologischen Einheiten abgeleitet. Die der Systematik der hydrogeologischen Raumgliederung zugrunde liegenden Begriffe wurden durch die Unterarbeitsgruppe EU-WRRL der Ad-hoc-AG Hydrogeologie ausgearbeitet:
Hydrogeologische Großräume sind große Bereiche der Erdkruste mit ähnlichen hydrogeologischen Eigenschaften und ähnlichen Grundwasserverhältnissen, die auf derselben geologischen Entstehungsgeschichte und einem einheitlichen tektonischen Baumuster beruhen.
Hydrogeologische Räume sind Bereiche der Erdkruste, deren hydrogeologische Eigenschaften aufgrund ähnlichen Schichtenaufbaues, ähnlicher geologischer Struktur, ähnlicher Morphologie und ähnlicher Grundwasserbeschaffenheit im Rahmen einer festgelegten Bandbreite einheitlich sind. Die Grenzziehung berücksichtigt, wo hydrogeologisch sinnvoll, die naturräumliche Gliederung der Physischen Geographie.
Hydrogeologische Teilräume sind einzelne oder mehrere hydrogeologische Einheiten, die einen regional einheitlichen Bau aufweisen. Die Grenzziehung berücksichtigt, wo hydrogeologisch sinnvoll, die naturräumliche Gliederung der Physischen Geographie. Maßstab: 1:200000
Verwendungszweck:
Die vorliegende Ausarbeitung entstand im Rahmen des F+E-Vorhabens „Erstellung hydrogeologischer Unterlagen von Bayern im Maßstab 1:200.000“, das im Auftrag und mit Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen durchgeführt wurde. Die Arbeiten erfolgten in Kooperation mit der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und den Geologischen Diensten der Länder (SGD). Weiterhin war bei der Abgrenzung der hydrogeologischen Räume die bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung mit dem ehemaligem Bayerischen Landesamt für Wasserwirtschaft und den bayerischen Wasserwirtschaftsämtern einbezogen. Auf EU-Ebene erfolgte die länderübergreifende Abstimmung zwischen Deutschland und Österreich in Zusammenarbeit mit der Geologischen Bundesanstalt und dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in Österreich (beide in Wien).