Verwendungszweck:
Mit der Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser (Glasfaser/WLAN-Richtlinie - GWLANR) fördert der Freistaat Bayern die Anbindung an das Internet mit gigabitfähigen durchgängigen Glasfaserleitungen. Es werden die Standorte der Einrichtungen ab Bewilligung der Zuwendung dargestellt.