Die Bayerische Denkmalliste ist ein nachrichtliches Verzeichnis aller bekannten Denkmäler. Sie bildet die Grundlage für die kartografische Darstellung der Bau- und Bodendenkmäler im Bayerischen Denkmal-Atlas. Neben den Denkmälern, für die das Benehmen mit der Gemeinde nach Art. 2 BayDSchG hergestellt ist (weiße Umgrenzungslinie) sind auch Objekte kartiert, für die das Benehmen mit der Gemeinde noch nicht hergestellt ist (blaue Umgrenzungslinie).
Beachten Sie, dass die Denkmaleigenschaft nicht von der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste und von der Kartierung im Bayerischen Denkmal-Atlas abhängt. Auch Objekte, die nicht verzeichnet sind, können Denkmäler sein. Die Verwendung des Bayerischen Denkmal-Atlas ersetzt nicht die Beteiligung der zuständigen Genehmigungs- und Denkmalfachbehörden.
Jede Veränderung an oder im Nähebereich von Bau- und Bodendenkmälern bedarf einer denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß Art. 6 und Art. 7 BayDSchG. Wer Bodendenkmäler auffindet, ist verpflichtet, diese gemäß Art. 8 BayDSchG unverzüglich den Unteren Denkmalschutzbehörden oder dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen.