Kurzbeschreibung:
In Vorranggebieten sind raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen, soweit diese nicht mit der vorrangigen Nutzung (hier: Wasserversorgung) vereinbar sind. In den Regionalplänen werden von den Regionalen Planungsverbänden empfindliche Bereiche der Grundwassereinzugsgebiete außerhalb der Wasserschutzgebiete als Vorranggebiete für Wasserversorgung für die öffentliche Wasserversorgung festgelegt.