Kurzbeschreibung:
In Vorranggebieten sind raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen, soweit diese nicht mit der vorrangigen Nutzung (hier: Hochwasserschutz)vereinbar sind. Das LEP 2013 beauftragt die Regionalplanung nicht mehr, Vorranggebiete für den Hochwasserschutz festzulegen. Seit dem 01.09.2013 wird daher kein Vorranggebiet für Hochwasserschutz neu festgelegt.